24-Stunden-Betreuung


Was ist 24 Stunden-Betreuung


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Pflegebedürftige Menschen werden in ihrer eigenen häuslichen Umgebung durch Betreuer/in- nen versorgt. Die Betreuer/innen wohnen mit dem Patienten in deren Haus/Wohnung für eine Zeit lang zusammen und erbringen dabei alle notwendigen Leistungen der Pflege und der Hauswirtschaft.

In der Regel reicht eine Vorlaufzeit von 10 Tagen, um die Organisation und Erledigung aller notwendigen Formalitäten für einer Betreuung, abzuwickeln.


Personenkreis:

Pflegebedürftigkeitseinstufung:
In Frage kommen Menschen in den Pflegestufen 0, 1 und 2. Bei den Stufen 3 und 4 sind individuelle zusätzliche Absprachen nötig.


Häufigste Diagnosen des betroffenen Personenkreises:

  • Leichte bis mittelschwere Demenz, z.B. bei M. Alzheimer

  • Schlaganfall

  • Herzschwäche

  • M. Parkinson

  • altersbedingter körperlicher und geistiger Abbau

  • Krebserkrankungen

  • Osteoporose

  • Querschnittslähmung

Sterbebegleitung und schwerste Pflegediagnosen, die zum Beispiel eine Heimbeat- mung oder den Einsatz einer zusätzlichen Pflegekraft notwendig machen, erfordern spezifische Absprachen.


Leistungen:

Durch unsere Betreuer/innen werden alle Leistungskomplexe nach dem SGB XI erbracht:

Leistungen
nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGBXI:


1 Kleine Morgentoilette
2 Große Morgentoilette
3 Große Morgentoilette/Vollbad
4 Vollbad
5 Hilfen bei Ausscheidungen
6 Lagern/Betten
7 Mobilisation
8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
9 Sondenkost bei PEG
10 Hilfestellung beim Verlassen d. Wohnung
11 Begleitung bei Aktivitäten
12 Beheizen der Wohnung
13 Beziehen eines Bettes
14 Grundreinigung der Wohnung
15 Unterhaltsreinigung der Wohnung
16 Waschen der Wäsche
17 Bügeln
18 Einkaufen
19 Nahrungszubereitung warme Mahlzeit
20 Anrichten einer sonstigen Mahlzeit
21* Erstbesuch

(* nur durch eine Pflegekraft)





Die nachstehend genannten Behandlungspflege- leistungen werden durch Pflegefachkräfte, nicht durch die Betreuungskräfte erbracht und vom Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, i. d. R. durch einen unserer Kooperationspartner vor Ort.

Leistungen
der Krankenversicherung nach SGB V:


1 Grundpflege
2 Verbandswechsel
3 Katheterismus
4 Instillation
5 Einlauf etc.
6 Physikalische Maßnahmen
7 Dekubitusbehandlung
8 Injektionen
9 Absaugen
10 Verabreichung Ohren- und Augentropfen
11 Blutdruckkontrolle
12 Stomaversorgung
13 Legen/Wechsel einer Magensonde
14 Blutzuckerkontrolle
15 Aufziehen von Insulin
16 Arzneimittelgabe
17 Kompressionsstrümpfe
18 Sondennahrung

20 HWV §37 SGBV

 



Betreuungsdauer:

Die Betreuung ist auf eine Mindestdauer von drei Monaten angelegt. Kürzere Betreuungen sind nach (Preis-) Absprache auch möglich.

Pausen der Betreuung im Jahresverlauf:
Vom 21.12. bis 06.01. wird keine Dauerbetreuung durchgeführt, bitte rechtzeitig eine Vertretung, bzw. Kurzzeitpflege organisieren.



Betreuer/innen:

In der Regel bleiben die Betreuer/innen 4 bis 6 Wochen bei den Patienten und werden dann abgelöst. In manchen Fällen können die Pfleger/innen auch über einen längeren Zeitraum bei einem Patienten bleiben. Eventuell ist auch eine kurzzeitige Vertretung durch Zivildienst- leistende notwendig. (Freizeitausgleich, etc.)



Vergütung/Kosten

Preisliste Pflegeaktiv 24 (.pdf 56 kb)

Preisliste Medicor (.pdf 19 kb)


Vorlaufzeit:

In der Regel reichen 10 Tage aus, um die Organisation einer Betreuung abzuwickeln.
Jedoch gilt hier selbstverständlich auch der Grundsatz: Je länger die Vorlaufzeit, desto sicherer ist die erfolgreiche und rechtzeitige Abwicklung aller Formalitäten.

Wir würden uns freuen, wenn Ihnen und Ihren Angehörigen unser Angebot zusagt und weiterhilft. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und auch persönlich
zur Verfügung.