Häufig gestellte Fragen - FAQ |
|
|
Häufig gestellte Fragen (pdf 14 kb) 1. Was kostet eine Rund-um-Betreuung? Der Preis einer Rund-um-Betreuung wird individuell berechnet. Er richtet sich :
Nach einem (auch telefonischen) Informationsgespräch erstellen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich einen individuellen Kostenrahmen. 2. Kann mit den gesetzlichen Pflegekassen abgerechnet werden? AKAD ist Vertragspartner aller Pflegekassen. Bei vorliegender Einstufung eines Kunden in die Pflegestufen I – III können jeweils die entsprechenden Sachleistungsbeträge in Form von Modulen oder Leistungskomplexen direkt mit der Kasse abgerechnet werden. 3. Werden die Abrechnungen des AKAD auch von den privaten Versicherungsträgern oder Beihilfestellen anerkannt und entsprechend ersetzt? Ja, die Abrechnungen werden auch von den privaten Trägern akzeptiert. Zu diesem Zweck bekommen Sie vom AKAD monatlich eine Gesamtrechnung über alle Kosten, von der die Pflegekassenrechnung abgesetzt wird - und eine von den Kassen akzeptierte Pflegekassenrechnung gemäß der vorliegenden Pflegestufe. 4. Wie setzen sich die Kosten zusammen? Die Kosten setzen sich zusammen aus:
5. Gibt es noch zusätzliche Kosten? Alle Kostenarten sind unter Punkt 4 genannt worden. Weitere Kosten, etwa für Fahrtkosten der Betreuungskraft, Pflegevisiten, Verwaltungskosten, etc., entstehen Ihnen nicht. Prinzipiell werden ausschließlich Kosten in Rechnung gestellt, die auch vertraglich mit Ihnen vereinbart wurden. Zu erwähnen ist hier noch ein Dauervorschuss von 2.500,-- €. Er wird nach Beendigung des Pflegevertrages in voller Höhe angerechnet. 6. Wie lange bleibt eine Betreuungskraft, bzw. wie oft wird gewechselt? Die Betreuungskräfte bleiben i.d.R. 4-6 Wochen im Haushalt des Kunden. AKAD versucht, immer wieder die gleichen Betreuungskräfte an einer Einsatzstelle einzusetzen, so dass man mit etwa 4 Betreuungskräften je Betreuungsstelle auskommt. 7. Was muss ich (der Kunde) für die Betreuungskraft bereitstellen? Der Kunde muss folgendes für die Betreuungskraft bereitstellen:
8. Welche Tätigkeiten/Leistungen erbringt die Betreuungskraft? Alle üblichen Tätigkeiten eines Haushaltes, wie Wäsche waschen und bügeln, Wohnungsreinigung (nicht Entrümpelung!), Zubereiten von Mahlzeiten, Einkäufe in Fahrradreichweite, Geschirr abwaschen, Aufräumen – gehören zum Leistungsumfang. Außerdem werden die erforderlichen Hilfen bei der Grundpflege erbracht, wie Körperpflege, Lagern/Betten bei Bettlägrigkeit, Hilfestellung bei der Ausscheidung (z.B. Wechseln von Windeln), Reichen/Eingeben der Nahrung, Mobilisieren, Hilfestellung beim Aufstehen, Zubettgehen, beim Gehen, Stehen, Treppen steigen. Ausgeschlossen sind Gartenarbeiten und Landwirtschaft sowie typische Tätigkeiten einer Fachkraft wie Verbände, Injektionen oder ähnliches. 9. Wie wird die Betreuungskraft verpflegt? Siehe Punkt 7 10. Wie wird die Betreuungskraft untergebracht? Siehe Punkt 7: 11. Wie ist die Arbeitszeit/Freizeit der Betreuungskraft geregelt? Kein Mensch kann 24 Stunden am Tag arbeiten, auch nicht Betreuungskräfte in der Rund-um-Pflege! Die Arbeitszeit soll in der Summe täglich 7,0 Stunden nicht dauerhaft überschreiten. Dabei können sich diese 7,0 Stunden in mehreren Teilen über den Tag verteilen, zum Beispiel: 07:00 – 09:00 Uhr: Aufstehen, Begleitung ins Badezimmer, Körperpflege, Ankleiden, Begleiten an den Esstisch, Tisch decken, Zubereiten und Anreichen des Frühstücks, Abdecken, Abwaschen des Geschirrs, Betten machen 10:00 – 10:15 Uhr: Unterstützung bei Aufsuchen/Verlassen der Toilette, 10:30 – 12:30: Zubereiten des Mittagessens, 12:30 – 13:00: Unterstützung bei Einnehmen der Mahlzeit 13:00 – 15:00: Mittagsruhe (für beide) 15:00 – 17:00: Haushaltsarbeiten (Waschen, Bügeln, Putzen, etc.) 18:00 – 19:00: Zubereiten Abendessen, Unterstützung bei Einnehmen der Mahlzeit 21:00: Kleine Abendtoilette, Unterstützung beim Umkleiden, Aufsuchen des Bettes ab 22:00 - 06:00 Uhr ist im Prinzip Nachtruhe, jedoch werden auch 2-3mal pro Nacht z.B. Unterstützungen beim Toilettengang oder ähnliches erbracht. Die restliche Zeit ist eine Anwesenheit der Betreuungskraft mit Rufbereitschaft bzw. Freizeit. Eine Abwesenheit von etwa 2 Stunden täglich als Freizeit sollte ermöglicht werden. Die oben genannte Aufstellung ist nur beispielhaft, natürlich wird die Tagesstruktur eines jeden Kunden seinen jeweiligen Bedürfnissen angepasst. 12. Welche Nationalität haben die Betreuer/innen ? AKAD arbeitet mit Deutschen aus dem Bundesgebiet und mit Schlesierinnen mit deutscher (und polnischer) Staatsangehörigkeit, deren Wohnsitz in Polen liegt, - also strenggenommen ausschließlich mit deutschen Arbeitskräften. 13. Sprechen die Betreuer/innen deutsch? Ja, alle Betreuer/inne haben deutsche Sprachkenntnisse. 14. Sind die Arbeitskräfte angemeldet und versichert? Alle Arbeitsverhältnisse im AKAD Pflegedienst sind legal, d.h. alle Arbeitskräfte sind bei der Sozialversicherung gemeldet, darüber hinaus besteht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. 15. Was geschieht, wenn die Betreuungskraft im Haushalt etwas beschädigt oder gar der Kunde selbst geschädigt wird? Alle Mitarbeiter des AKAD sind haftpflichtversichert, so dass Sachschäden und auch Personenschäden finanziell entschädigt werden. 16. Wie lande dauert es, bis eine Betreuung eingerichtet ist? Eine Betreuung kann in etwa 7 –10 Tagen eingerichtet sein. Im Notfall stehen auch „Springer" bereit, so dass es auch noch schneller gehen kann, also u.U. in 2-3 Tagen. 17. Was geschieht, wenn eine Betreuungskraft krank wird oder aus sonstigen Gründen unvermittelt ausfällt? Eine AKAD-Betreuung ist ein Rund-um-sorglos-Paket. AKAD sorgt umgehend für Ersatz, eigens dafür vorgesehene Bereitschaftskräfte stehen für solche Notfälle bereit. 18. Wie werden An- und Abreise der Betreuungskräfte geregelt? AKAD hat einen Fahrservice für seine Mitarbeiter eingerichtet oder die Mitarbeiter reisen direkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. 19. Entstehen dem Kunden Fahrtkosten für An- bzw. Abreise? Nein, Fahrtkosten für An- bzw. Abreise entstehen Ihnen nicht. 20. Wie wird die Übergabe von der abreisenden Betreuungskraft an ihre Ablösung geregelt? Falls die Ablösung an der betreffenden Betreuungsstelle zum ersten Mal eingesetzt wird, reist sie einen Tag vor der Abreise der anderen Betreuungskraft an. Somit ist ein ganzer Tag für die Übergabe vorgesehen. Darüber hinaus wird ein Tagesstruktur-Protokoll angelegt, so dass auch im Notfall die Ablösung alle Abläufe/Lebens- und Ernährungsgewohnheiten schriftlich nachvollziehen kann Kennt sich die Ablösung am Einsatzort bereits aus, so wird am selben Tag gewechselt. 21. Sind die Betreuer/innen ausgebildete Fachkräfte? Die Betreuer/innen werden durch die Praxisanleiter und Mentoren des AKAD in der Praxis bei dem betreffenden Kunden intensiv geschult und angeleitet, bis alle erforderlichen Grundpflegeverrichtungen von ihnen selbständig und einwandfrei beherrscht werden. Es handelt sich also i.d.R. um angelernte Laienkräfte. Nur in Einzelfällen stehen auch ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Zudem wird die Pflegequalität in angemessenen Abständen durch Pflegevisiten stichprobenartig durch Fachkräfte geprüft. 22. Wie sichert AKAD die Pflegequalität?
23. Wer macht die Behandlungspflege? AKAD organisiert die Durchführung notwendiger Behandlungspflegemaß- nahmen auf Wunsch für Sie, die örtlichen Sozialstationen verfügen über das notwendige Fachpersonal und führen diese Maßnahmen durch. Die Kosten hierfür können i.d.R. durch die Krankenkasse übernommen werden. Gez. Roman Wolf |